Ryanair: Verbraucherklage wegen Flugausfall
Verschiedenen Medienberichten zufolge hat die schwedische Schlichtungsstelle für Verbraucher Ryanair verklagt, weil der Billigflieger Passagieren bei einem Flugausfall zu wenig Entschädigung zahlt. In den nächsten Monaten wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall beschäftigen.
Im konkreten Fall fiel der Ryanair-Flug eines schwedischen Paares von Brüssel nach Stockholm aus, worauf der Billigflieger einen Ersatzflug für zwei Tage später anbot und gleichzeitig den Ticketpreis voll erstattete. Weitere Entschädigungen wie Verpflegung oder gar ein Hotelzimmer wurden dagegen nicht geleistet.
Nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU sind Airlines im Falle kurzfristiger Flugstreichungen aber auch zu Ausgleichszahlungen in Höhe von 200 bis 600 Euro verpflichtet, wenn die Annulierung nicht auf höhere Gewahlt zurückzuführen ist. Um diese Definition gibt es aber regelmäßig Streit, berichtet Spiegel online.
Auf der Internetseite des Reise-Test-Magazins www.fliegen-sparen.de finden sie eine komplette Übersicht zur gültigen EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Darüber hinaus hat das Europäische Verbraucherzentrum ein aktuelles Merkblatt in der neuen Reihe Das Ein-mal-eins des EU-Verbraucherrechts“ unter http://www.euroinfo-kehl.eu veröffentlicht, das die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 verständlich erklärt, discountflieger.de berichtete.
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