EuGH: Passagierrechte gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil (C-83/10) die Rechte von Flugpassagieren gestärkt.
So könnten Passagiere, sollte ihr Flug abgesagt werden, in bestimmten Fällen auch Schadensersatz für immaterielle Schäden verlangen.
Darüber hinaus erweiterte der EuGH die Definition, ab wann ein Flug als annulliert gilt. Eine Annullierung liegt, so der EuGH, demnach nicht nur vor, wenn „ein Flugzeug überhaupt nicht startet“, sondern gilt auch für „den Fall […], dass dieses Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden.“ Fluggäste haben unter Umständen nun auch in einem solchen Fall Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004. Hier geht es zum Urteil (Quelle: EuGH)
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