Verbraucherzentrale NRW mahnt Fluggesellschaften ab

Die Verbraucherzentrale NRW hat die sechs Fluggesellschaften Air Berlin, Condor, TUIfly, Germanwings, Lufthansa und Germania wegen „überhöhter Anzahlungsforderungen“ abgemahnt.

 

Die Verbraucherschützer kritisieren die Praxis der Airlines, sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises zu verlangen. Dies verstoße gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“.

 

Laut der Verbraucherzentrale NRW trage der Fluggast zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Zum anderen verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will.

 

Die Verbraucherschützer verlangen deshalb auch bei Flugbuchungen Vorauszahlungsgrenzen: Der Flugpreis solle frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.

 

Bis Ende Mai haben die Fluggesellschaften nun Zeit, gegenüber der Verbraucherzentrale NRW zu erklären, dass sie künftig auf die aus Sicht der Verbraucherschützer kundenunfreundlichen Klauseln verzichten werden. Andernfalls müssten die Gerichte den Sachverhalt klären. (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.)

 

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