Anspruch auf eine Entschädigung bei zu langer Sicherheitskontrolle

Verpasst ein Reisender seinen Flug, weil die Sicherheitskontrolle zu lange dauert, hat er unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 1 U 276/12).

 

Im verhandelten Fall waren im Handgepäck des späteren Klägers verdächtige Gegenstände entdeckt worden, als er die Sicherheitskontrolle zu seinem um 4.20 Uhr startenden Frühflug passierte. Wie in diesen Fällen üblich, rief die Bundespolizei per Rufbereitschaft den Entschärfungstrupp. Die Spezialisten trafen jedoch erst drei Stunden später ein, um dann lediglich festzustellen, dass sich in dem Rucksack des Reisenden keine gefährlichen Gegenstände befanden.

 

Das Flugzeug war in der Zwischenzeit schon gestartet. Der Klage auf die Erstattung der Kosten für neue Tickets für den Kläger und seinen Begleiter in Höhe von 912 Euro wurde stattgegeben. Zum einen habe die Bundespolizei dafür zu sorgen, dass gefährliche Güter auch nachts kontrolliert werden könnten. Zum anderen war in diesem Fall der Verdacht nur durch eine Überlagerung von Gegenständen auf dem Röntgenbild entstanden und hätte damit vermieden werden können. Die Umstände, die zu der überlangen Kontrolle führten, habe der Kläger also nicht selbst zu verantworten. (Quelle: TIP)

 

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