Flugausfall: Ausgleichszahlung bei erkranktem Piloten

Reisende haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung entsprechend der EU-Fluggastrechteverordnung, wenn ein Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten ausfällt oder sich massiv verspätet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 138/12) hervor.

 

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Flug von Berlin nach Kairo um ganze vier Stunden verspätet, nachdem der Pilot wegen Krankheit ausgefallen war. Die Airline verweigerte die Ausgleichszahlung zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden werde wie ein Flugausfall behandelt. Den Passagieren stehe in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zu. Höhere Gewalt scheide als Ursache für die Verspätung in diesem Fall aus, weil mit einem krankheitsbedingten Ausscheiden von Piloten jederzeit zu rechnen sei und die Airline für Abhilfe in Form einer Ersatzcrew oder einer schnellen Umbuchung auf andere Flüge sorgen müsse. (Quelle: TIP)

 

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