Air Berlin: Aufgrund von Insolvenz keine Entschädigungszahlungen mehr
Die insolvente Air Berlin tätigt nach eigenen Angaben keine Entschädigungszahlungen mehr. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland Air Berlin-Reisenden folgendes zu beachten:
Forderungsansprüche, die zum Beispiel aufgrund von Flugausfall, -verspätung oder Gepäckverlust entstehen, werden von Air Berlin wohl nicht mehr direkt bedient. Diese Ansprüche können erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Wichtige Hinweise für Passagiere:
Um das Schadensrisiko so klein wie möglich zu halten, sollte folgendes beachtet werden:
> Vermeide nach Möglichkeit, Gepäck aufzugeben. Sollte der Koffer verloren gehen, beschädigt werden oder zu spät ankommen, wirst du höchst wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
> Wird der Flug annulliert, unbedingt auf eine Umbuchung durch die Airline bestehen. Man sollte nicht vorschnell einen Ersatzflug buchen, der zunächst selbst bezahlt werden muss. Dasselbe gilt auch für Hotelübernachtungen, die wegen Flugverspätungen oder -annullierungen erforderlich werden.
> Wenn sich der Flug verspätet hat, bei der Airline nach Gutscheinen für Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke sowie einer möglichen Hotelunterbringung fragen, anstatt diese selbst zu bezahlen.
Am Mittwoch (16.08.17) hatte das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung von Air Berlin angeordnet. Nach der 150 Millionen Euro Finanzspritze der Bundesregierung geht es für Air Berlin vorerst weiter. Der Übergangskredit soll den Flugverkehr für die nächsten drei Monate sicherstellen. Air Berlin-Reisende sollten bei neuen Buchungen sicherheitshalber oben genannte Tipps beachten.(Quelle: EVZ)