Auch bei gemieteten Maschinen erhält der Fluggast eine Entschädigung
Fluggesellschaften müssen Passagieren auch dann Entschädigung zahlen, wenn sie Maschine und Besatzung von einer anderen Airline angemietet haben. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem konkreten Fall entschieden. Das Fluggastrechteportal EUclaim hatte gemeinsam mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei JBB die Fluggesellschaft Royal Air Maroc auf Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verklagt. Laut EU-Recht stehen Passagieren bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und Annullierungen zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu.