Kommt es zu Streiks bei Ryanair? Was ihr jetzt beachten müsst
Zum erstenmal in der Geschichte von Ryanair drohen Piloten-Streiks. Die Piloten-Gewerkschaft Cockpit rief zu Streiks an den deutschen Basen auf. Die Streiks sollen nicht während der Weihnachtszeit vom 23.12. bis 26.12.2017 stattfinden.
Dennoch sollten Ryanair-Passagiere die Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Ob es wirklich zu einem Streik kommt ist aktuell noch nicht sicher.
Einen Anspruch auf Entschädigungen gibt es nicht für Flüge, die aufgrund von Streiks ausfallen oder verspätet starten, Passagiere haben aber Anspruch auf eine Alternativbeförderung und unter Umständen auch auf die Erbringung von Betreuungsleistung und die Erstattung ihres Ticketpreises.”
Streiks gelten zwar als außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, dennoch sind die Airlines zu einer Beförderung ihrer Passagiere verpflichtet. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten.
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.”
Flugausfälle und -verspätungen können zu einer finanziellen Entschädigung von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätung am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.(Quelle: airhelp)