Artenschutz: Welche Souvenirs dürfen eingeführt werden?
Reisende können sich jetzt unter www.artenschutz-online.de informieren. Die Anwendung hilft Urlauberinnen und Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen – und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden.
Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten. Doch Reisende laufen stets Gefahr, dass diese „Mitbringsel“ bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann auch ein Bußgeld gegen sie verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.
Nutzerinnen und Nutzer der Website können jetzt prüfen, ob es sich bei der Einfuhr eines Souvenirs um eine geschützte Art bzw. ein daraus hergestelltes Produkt handelt: Wenn Reisende das Land eingeben, aus dem sie ein Souvenir mitbringen möchten, erhalten sie eine Auflistung aller geschützten Tiere und Pflanzen, die in diesem Land angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen.
Auf der Website werden nicht nur die Arten gelistet und fortlaufend aktualisiert, auch einzelne, aus den Arten hergestellte Produkte sind jeweils mit Fotos und Beschreibung aufgeführt.Darüber hinaus kann über die Suchfunktion auch gezielt nach Arten bzw. daraus hergestellten Produkten gesucht werden.
Informationsangebote für Reisende Zoll und BfN empfehlen allen Reisenden, sich bereits vor der Reise unter www.artenschutz-online.de und www.zoll.de über geschützte Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite des Bundesamts für Naturschutz unter www.cites.bfn.de umfassend dargestellt. Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht, findet man auch auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.