Unkomplizierte und kostenlose Hilfe für Passagiere bei Flugüberbuchung oder Flugausfall per App
Besonders relevant in Corona-Zeiten: Ansprüche können ab sofort auch dann geprüft werden, wenn ein in der Zukunft liegender Flug – zum Beispiel wegen einer Reisewarnung – von der Airline annulliert wird oder nicht angetreten werden kann. Betroffene erfahren mithilfe der App, ob sie die Kosten für die komplette Flugreise zurückfordern können.
„Die App bietet jetzt noch mehr Service. Ich kann die App nur jedem Flugreisenden als ständigen Reisebegleiter empfehlen“, meint Ursula Heinen-Esser, NRW-Verbraucherschutzministerin. „Dass die App fortan auch Unterstützung bei Flügen, die vorab storniert oder annulliert wurden hilft, kommt rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit und damit verbundenen Pandemie-Unwägbarkeiten.“
Weitere Neuerungen der Flugärger-App:
Wer wegen einer Reisewarnung oder aus Angst vor Einschränkungen überlegt, sein Ticket selbst zu stornieren, bekommt mit der Flugärger-App wichtige Infos an die Hand: Ist es klug, den Flug sofort selbst zu stornieren? Und was muss ich beachten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? Wer bereits storniert hat, kann mit Unterstützung der App Steuern und Gebühren und in manchen Fällen Teile des Flugpreises zurückfordern.
Häufig reagieren die Airlines auf die Forderungen der Flugreisenden gar nicht oder nicht fristgemäß. Die App lotst die Nutzer dann direkt zur zuständigen Schlichtungsstelle – eine kostenlose Alternative zu Inkassodiensten. Im Fall der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) werden jetzt zahlreiche Angaben aus der App automatisch in das Formular der söp übernommen. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.
Die App unterstützt auch bei Überbuchung und der Änderung von Flugzeit oder Abflugort. In diesen Fällen der so genannten Nichtbeförderung berechnet die App Ansprüche auf Basis der Fluggastrechteverordnung: Bis zu 600 Euro über einen Ersatzflug oder den Flugpreis hinaus sind möglich. Hat die Fluggesellschaft, eine Hotelunterbringung oder die Fahrt dorthin nicht angeboten, obwohl sie dazu verpflichtet war, können Nutzer auch die dafür angefallenen Kosten mit Hilfe der App zurückverlangen.
Download: Apple Appstore oder Google Play