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Anschlussflug verpasst: Airline muss ausreichende Umsteigezeit beweisen

Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Weiterlesen